Scheidungskosten 2026: Ein Ratgeber zu Gebühren, Streitwerten und Sparmöglichkeiten
Eine Scheidung ist nicht nur ein emotionaler Einschnitt, sondern auch ein bedeutendes finanzielles Vorhaben. Doch wie setzen sich die Kosten eigentlich zusammen? Entgegen der landläufigen Meinung sind Scheidungskosten in Deutschland kein freier Preis, sondern unterliegen einer gesetzlichen Regelung.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über den Verfahrenswert, die Rolle des Nettoeinkommens und wie Sie durch eine geschickte Gestaltung in erheblichem Umfang sparen können.
Die Basis: Der Verfahrenswert
Die Kosten einer Scheidung hängen nicht direkt davon ab, wie lange der Anwalt arbeitet, sondern wie hoch der sogenannte Verfahrenswert vom Gericht festgesetzt wird. Dieser Wert ist kein Geld, das Sie bezahlen müssen, sondern die Rechengröße für die Gebührentabellen.
Wie wird der Verfahrenswert berechnet?
Die Grundformel lautet:
(Nettoeinkommen Partner A + Nettoeinkommen Partner B) × 3 Monate
Beispiel: Verdienen beide Partner zusammen 4.000 € netto pro Monat, beträgt der Basis-Verfahrenswert 12.000 €.
Faktoren, die den Wert beeinflussen, also Abzüge und Zuschläge
Ein guter Scheidungskosten-Rechner muss die Details berücksichtigen, denn hier entscheidet sich die Höhe Ihrer tatsächlichen Rechnung.
Kinderfreibeträge
Für jedes unterhaltsberechtigte, minderjährige Kind wird ein Pauschalbetrag vom Quartals-Nettoeinkommen abgezogen, in der Regel ca. 250 € bis 300 € pro Kind. Dies senkt den Verfahrenswert und damit Ihre Gebühren.
Der Versorgungsausgleich
Der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften erhöht den Verfahrenswert pro Anwartschaft meist um 10 %. Wenn Sie den Versorgungsausgleich vorab notariell ausgeschlossen haben, sparen Sie hier deutlich an Gebühren.
Vermögenswerte
Bei sehr hohen Vermögenswerten, abzüglich hoher Freibeträge, meist ab 60.000 € bis 100.000 €, kann das Gericht einen kleinen Prozentsatz des Vermögens zum Verfahrenswert hinzurechnen.
Anwalts- und Gerichtskosten: Wer bekommt was?
Die Kosten teilen sich in zwei Bereiche auf:
Die Anwaltsgebühren
Der Anwalt rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. In einem Scheidungsverfahren fallen üblicherweise eine Verfahrensgebühr (1,3) und eine Terminsgebühr (1,2) an. Hinzu kommen Auslagen und die Mehrwertsteuer.
Die Gerichtskosten
Das Gericht erhebt für seine Tätigkeit Gebühren nach dem Familiengerichtskostengesetz. In der Regel fallen hier zwei volle Gebührensätze an.
Wenn Sie konkret Ihre Scheidungskosten erfahren wollen, fordern Sie einfach Ihren individuellen Gratis-Kostenvoranschlag an – garantiert ohne versteckte Kosten oder Gebühren.
Der größte Hebel: Die einvernehmliche Scheidung
Wenn Sie sich mit Ihrem Partner über die Scheidungsfolgen einig sind, können Sie massiv Kosten sparen:
- Nur ein Anwalt notwendig: Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur der Antragsteller anwaltlich vertreten sein. Der Partner stimmt einfach zu. Das halbiert die Anwaltskosten für das Paar faktisch.
- Reduzierung des Verfahrenswertes: Viele Gerichte gewähren bei einvernehmlichen Scheidungen einen Rabatt von bis zu 25 % auf den Verfahrenswert, da der Arbeitsaufwand für das Gericht geringer ist.
Wenn Sie sich bereits einig sind, können Sie hier direkt Ihren Online-Scheidungsauftrag starten und wertvolle Zeit sparen.
Tipps: So senken Sie Ihre Scheidungskosten aktiv
- Folgesachen außergerichtlich klären: Regeln Sie Unterhalt und Hausrat über eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar statt vor Gericht. Jeder Streitpunkt vor Gericht erhöht den Streitwert massiv.
- Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat unter Umständen die Kosten der Scheidung entweder komplett oder als zinsloses Darlehen. Tipp: Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, fordern Sie Ihren individuellen Gratis-Kostenvoranschlag an. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen unverbindlich mit.
- Frühzeitige Einigung: Je klarer die Fronten beim Einreichen des Antrags sind, desto schneller und günstiger verläuft das Verfahren.
Fazit
Die Kosten einer Scheidung sind kein Schicksal, sondern lassen sich durch Transparenz und Kooperation steuern. Unser Rechner nutzt die aktuellsten Tabellenwerte 2026, um Ihnen eine realistische Einschätzung zu geben.
📘Weiterführende Informationen:
Eine ausführliche Erklärung zu Gerichtskosten, Anwaltskosten und Verfahrenswerten finden Sie auf
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Häufige Fragen zu Scheidungskosten 2026
1. Wer muss die Scheidungskosten bezahlen?
Im Familienrecht gilt grundsätzlich die Kostenteilung. Das bedeutet: Die Gerichtskosten werden am Ende des Verfahrens halbiert, so dass jeder Partner die Hälfte trägt. Bei den Anwaltskosten trägt in der Regel jeder Partner seinen eigenen Anwalt selbst. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt teilen sich die Partner die Kosten für diesen einen Anwalt meist intern auf.
2. Kann man die Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 sind Scheidungskosten leider grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn die Existenzgrundlage bedroht ist, lassen Finanzämter noch Spielraum. Da dies jedoch die Ausnahme ist, sollten Sie nicht fest mit einer Steuererstattung planen.
3. Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?
In Deutschland muss niemand aus finanziellen Gründen auf sein Recht verzichten. Wenn Sie über ein geringes Einkommen und wenig Vermögen verfügen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wird diese bewilligt, übernimmt der Staat die Kosten für das Gericht und den eigenen Anwalt – entweder komplett oder als zinsloses Darlehen mit kleinen Raten.
4. Warum schwanken die Preise bei verschiedenen Online-Rechnern?
Ein seriöser Rechner basiert immer auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Schwankungen entstehen oft dadurch, wie präzise Faktoren wie der Versorgungsausgleich oder Kinderfreibeträge abgefragt werden. Unser Rechner nutzt die tagesaktuellen Tabellenwerte für 2026 und bietet durch die detaillierte Abfrage eine besonders hohe Genauigkeit.
5. Kostet ein Erstgespräch beim Anwalt bereits die volle Gebühr?
Nein. Für eine erste Beratung darf ein Anwalt gegenüber einem Verbraucher maximal 190 € zzgl. MwSt. berechnen. Viele Kanzleien und auch wir bieten jedoch eine kostenlose Ersteinschätzung oder einen Gratis-Kostenvoranschlag an, um Ihnen vorab volle Preistransparenz zu geben.
📘 Weitere rechtliche Informationen:
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